Allgemeine Geschäftsbedingungen CarniVoer b.v.
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- CarniVoer b.v. (kvk-Nummer: 60384301), mit Sitz in Heiloo.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von CarniVoer bv
- Hersteller: der Hersteller des Lebensmittels nach dem Rezept von CarniVoer bv, der mit CarniVoer bv einen Vertrag über die Herstellung und/oder Lieferung des Produkts geschlossen hat.
- Der Käufer: die natürliche oder juristische Person, die mit CarniVoer bv einen Vertrag über den Kauf, den Verkauf und/oder den Vertrieb eines Produkts abschließt, das vom Hersteller produziert und geliefert wird.
- Vereinbarung: die in Absatz 3 sowie in Absatz 4 dieses Artikels genannten Vereinbarungen.
Artikel 2: Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, an denen CarniVoer bv direkt beteiligt ist, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- CarniVoer bv lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit von allgemeinen und/oder besonderen Bedingungen des Herstellers, des Kunden und/oder Dritter ab.
- Bei der Erteilung eines Auftrags und/oder beim Abschluss eines Vertrags wird auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen. Der Hersteller und der Kunde akzeptieren damit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als (stillschweigend) untrennbarer Bestandteil des Vertrags gelten.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und die Parteien werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung ersetzen. Die Absicht der Parteien und der Umfang der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung werden so weit wie möglich berücksichtigt.
Artikel 3: Angebote und Vertragsabschluss
- Alle Angebote und Kostenvoranschläge von CarniVoer bv sind völlig unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- CarniVoer ist berechtigt, die mit dem Angebot verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, vorausgesetzt, der Kunde wird im Voraus über diese Kosten informiert.
- Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er von CarniVoer bv schriftlich bestätigt wurde oder wenn er von CarniVoer bv ausgeführt wurde oder mit seiner Ausführung bereits begonnen wurde.
- Eine schriftliche Bestätigung von CarniVoer bv gilt als richtig und vereinbart, wenn innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Absendung keine schriftlichen Einwände bei CarniVoer eingegangen sind.
- Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Untergebenen der CarniVoer bv binden diese nur dann, wenn sie von der CarniVoer bv schriftlich bestätigt wurden.
- Wenn nach dem Abschluss des Vertrages vom Hersteller oder Käufer Änderungen in der Ausführung des Vertrages verlangt werden, müssen diese der CarniVoer bv rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. CarniVoer bv behält sich das Recht vor, den Preis auf der Grundlage der oben genannten Änderungen anzupassen.
Artikel 4: Preise
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Wenn sich nach Vertragsabschluss die Preise von Materialien, Rohstoffen oder Halbfabrikaten, Löhnen, Prämien jeglicher Art, Frachten, Steuern, Wechselkursen und/oder anderen Faktoren, die den Preis von Waren oder Dienstleistungen beeinflussen, ändern, ist CarniVoer bv berechtigt, diese Änderung entsprechend an den Kunden weiterzugeben.
- Der Hersteller und Dritte dürfen keine unangekündigten Preiserhöhungen zu Lasten von CarniVoer bv vornehmen, die nicht mit dem allgemeinen Preisniveau des CBS übereinstimmen. Vom Hersteller oder von Dritten vorgenommene Preisänderungen müssen CarniVoer bv im Voraus mitgeteilt und von CarniVoer bv genehmigt werden. CarniVoer bv hat das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien zu kündigen, wenn sie der Preiserhöhung nicht zustimmen will.
- Im Falle einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und sich mit der Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen durch CarniVoer bv auf der Grundlage der vor der Erhöhung geltenden Preise zu begnügen, sofern dies CarniVoer bv innerhalb von fünf Tagen nach der Mitteilung schriftlich mitgeteilt wird.
- Bei Preiserhöhungen, zu denen CarniVoer bv aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechtigt oder verpflichtet ist, sowie bei Preiserhöhungen aufgrund allgemeiner Preiserhöhungen, soweit diese weniger als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises betragen, hat der Käufer kein Recht auf die in Absatz 4 genannte Kündigung.
- Bei Aufträgen, die im Namen Dritter erteilt werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf kostenlose getrennte oder geteilte Rechnungen an diese Dritten. Der Kunde bleibt für die gesamte Forderung haftbar.
Artikel 5: Auflösung
- Wenn eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus außergerichtlich per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher aufzulösen. Die Auflösung erfolgt erst, nachdem die säumige Partei, soweit erforderlich, schriftlich in Verzug gesetzt worden ist und ihr eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt wurde.
- Darüber hinaus ist die eine Partei berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung außergerichtlich per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher aufzulösen, wenn:
- die andere Partei einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub erhält;
- die andere Partei ihren eigenen Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird;
- die (vorläufige) Anwendung der Umschuldungsregelung nach dem Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen wird gegenüber der anderen Partei ausgesprochen;
- das Unternehmen der anderen Partei wird liquidiert;
- die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt;
- ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei ohne deren Verschulden beschlagnahmt wird oder wenn die andere Partei aus anderen Gründen als unfähig angesehen werden muss, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
- Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits eine Leistung in Ausführung des Vertrags erhalten hat, kann er den Vertrag nur teilweise auflösen und nur in Bezug auf den Teil, der noch nicht von oder im Namen von CarniVoer bv. ausgeführt wurde.
- Die Beträge, die CarniVoer bv dem Kunden vor der Auflösung in Bezug auf das, was sie bei der Ausführung des Vertrags bereits geleistet hat, in Rechnung gestellt hat, werden ihr vom Kunden weiterhin in voller Höhe geschuldet und sind zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
- Wenn der Erzeuger oder der Kunde nach der erforderlichen Inverzugsetzung eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat die CarniVoer bv das Recht, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, ohne dem Erzeuger oder dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein. CarniVoer bv ist auch berechtigt, dies in den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Fällen zu tun.
Artikel 6: Annullierung
- Die Stornierung einer Bestellung ist nur möglich, wenn die Bestellung noch nicht bearbeitet wurde oder von CarniVoer bv oder dem Hersteller unwiderruflich ist.
- Im Falle einer Stornierung unter den in Absatz 1 genannten Umständen schuldet der Kunde der CarniVoer bv eine Entschädigung in Höhe von 15% des Auftragspreises.
Artikel 7: Besondere Pflichten des Käufers
- CarniVoer bv ist ein Entwickler von Rezepten für Frischprodukte, die von Produzenten hergestellt werden. Diese frischen Produkte erfordern Fachwissen, wenn sie an einen Verbraucher verkauft werden sollen. CarniVoer bv bietet daher eine Schulung für den Verkauf an Anwender an. Diese Schulung wird auf Anfrage durchgeführt. Der Käufer ist daher verpflichtet, neuen Käufern die in diesem Absatz erwähnte Schulung anzubieten.
- Im Zusammenhang mit der in Absatz 1 genannten Schulung sind der Hersteller und der Kunde gegenüber der CarniVoer bv verpflichtet, neue Kunden, bei denen es sich um Verkaufsstellen handelt, der CarniVoer bv zu melden, bevor die Lieferung an diese neuen Kunden erfolgt.
- Aufgrund der Beschaffenheit der Produkte ist der Käufer gegenüber CarniVoer bv verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach ihrer Feststellung, schriftlich zu melden.
- Weitere Informationen über CarniVoer bv und seine Produkte und Dienstleistungen finden Sie auf seiner Website: www.CarniVoer.nl.
Artikel 8: Lieferung
- Das bestellte Produkt wird vom Hersteller rechtzeitig an den Kunden geliefert. Der Hersteller haftet für alle Mängel und Unzulänglichkeiten des Produkts, die auf höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers oder seiner Untergebenen oder der von ihm beauftragten Personen oder Einrichtungen zurückzuführen sind.
- Der Kunde ist gegenüber CarniVoer bv und dem Hersteller verpflichtet, die gekauften Waren oder die angebotene Leistung sofort abzunehmen, sobald diese ihm geliefert oder angeboten werden.
- Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind nicht als Fristen zu betrachten. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zum Ersatz eines etwaigen Schadens, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Herstellers vor.
Artikel 9: Verkehr
- Die Art des Transports, des Versands, der Verpackung und dergleichen wird vom Hersteller nach guter kaufmännischer Praxis festgelegt. Dabei ist die Beschaffenheit des Produkts zu berücksichtigen.
- Alle anfallenden Frachtkosten, Steuern und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Artikel 10: Werbung
- Der Käufer muss das Produkt bei der Lieferung auf sichtbare Mängel überprüfen. Vom Kunden oder Hersteller festgestellte Mängel sind CarniVoer bv unverzüglich zu melden und schriftlich zu bestätigen an
CarniVoer bv. - Beanstandungen, die sich auf einen Teil des Auftrags beziehen, können nicht zur Ablehnung des gesamten Auftrags führen, es sei denn, sie sind untrennbar miteinander verbunden.
- CarniVoer bv muss immer die Möglichkeit haben, eine eingereichte Reklamation zu beurteilen und die Möglichkeit haben, einen festgestellten Mangel zu beheben.
- Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
Artikel 11: Haftung
- CarniVoer bv haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben:
- Höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers oder des Kunden oder ihrer Untergebenen oder der vom Hersteller oder vom Kunden beschäftigten Personen oder Einrichtungen.
- Fahrlässigkeit des Herstellers oder Käufers.
- Fehler bei der Herstellung und/oder dem Transport und/oder der Lagerung durch den Hersteller und/oder den Käufer.
- CarniVoer bv haftet nur bis zur Höhe des Rechnungswertes für Schäden am Werk, an der Einrichtung, am Material und/oder am Eigentum des Herstellers oder des Kunden oder Dritter, sofern diese Schäden durch das Verschulden von CarniVoer bv oder ihrer Mitarbeiter oder von CarniVoer bv beauftragten Dritten verursacht wurden.
- CarniVoer bv ist nicht haftbar für indirekte, geschäftliche und/oder Folgeschäden.
- CarniVoer bv ist der Entwickler von Rezepten für frische Produkte, die vom Erzeuger hergestellt werden. CarniVoer bv und der Produzent sorgen für die ordnungsgemäße Lagerung und den Transport bis zur Lieferung. Der Käufer ist verpflichtet, die von oder im Namen von CarniVoer bv gelieferten Produkte nach der Lieferung in der vorgeschriebenen Weise zu lagern. CarniVoer bv haftet nicht für Mängel an seinen Produkten, die auf eine unsachgemäße Lagerung oder Handhabung des Produkts durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind.
- CarniVoer bv haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen ergeben.
Artikel 12: Höhere Gewalt
- Im Falle von höherer Gewalt bei CarniVoer bv werden die Verpflichtungen aus dem Vertrag ausgesetzt, solange die Situation der höheren Gewalt andauert.
- Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der sich der Kontrolle von CarniVoer bv entzieht, der die Erfüllung des Vertrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert und der weder nach dem Gesetz noch nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit zu seinen Lasten gehen darf.
- Sobald bei CarniVoer bv ein Fall von höherer Gewalt im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels eintritt, wird CarniVoer bv den Käufer und den Hersteller davon in Kenntnis setzen.
- Soweit nicht bereits darin enthalten, gelten als höhere Gewalt auch: Streik, Sitzstreiks, Blockaden, Embargo, behördliche Maßnahmen, Krieg, Revolution, Terrorismus und/oder ähnliche Situationen, Stromausfälle, Ausfälle elektronischer Kommunikationsleitungen, Feuer, Explosionen und andere Unglücke, Wasserschäden, Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturkatastrophen sowie ausgedehnte Erkrankungen des Personals mit epidemiologischem Charakter.
- Die Aussetzung gilt jedoch nicht für Verpflichtungen, die von der höheren Gewalt nicht betroffen sind und die bereits vor Eintritt der höheren Gewalt entstanden sind.
- Wenn die Situation höherer Gewalt drei Monate gedauert hat oder sobald feststeht, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig zu kündigen. Auch nach einer solchen Beendigung des Vertrags ist der Käufer verpflichtet, CarniVoer bv die Zahlungen zu leisten, die er CarniVoer bv schuldet und die sich auf den Zeitraum vor dem Eintritt der höheren Gewalt beziehen.
- Während der Situation höherer Gewalt ist CarniVoer bv nicht verpflichtet, Schäden am oder im Betrieb des Käufers zu ersetzen, auch nicht nach Beendigung des Vertrags im Sinne des vorigen Absatzes dieses Artikels.
Artikel 13: Zahlung
- Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels hat der Käufer den Preis direkt und in bar bei Lieferung zu zahlen. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn CarniVoer bv dem ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall hat die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Zahlung ist auch durch Gutschrift des fälligen Betrags auf ein von CarniVoer bv bei der Lieferung angegebenes Bankkonto möglich.
- Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen immer zuerst zur Begleichung aller fälligen Kosten und Zinsen und anschließend zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
- Zahlt der Käufer einen von ihm geschuldeten Betrag nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, so ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
- Alle (außer-)gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung ausstehender Rechnungen, die sich auf maximal 15% über dem einzutreibenden Betrag belaufen (mit einem Mindestbetrag von € 50,00 ohne MwSt.), gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei Überschreitung der in Absatz 1 genannten Frist schuldet der Kunde ab dem Tag, an dem die Frist abläuft, Vertragszinsen in Höhe von 2% pro Monat auf den unbezahlten Betrag.
Artikel 14: Eigentumsvorbehalt
CarniVoer bv bleibt Eigentümerin des verkauften Produkts, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit dem Verzug fällig werden können.
Artikel 15: Anwendbares Recht
Für alle Angebote, Verträge und deren Erfüllung, auf die sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, gilt ausschließlich das niederländische Recht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 23. Oktober 2009 unter der Nummer 213/2009 bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Alkmaar hinterlegt.